So läuft die Zollabfertigung eines Containers ab.
Fehlt eine Angabe oder ein Dokument, bleibt der Container im Terminal stehen, und die freien Tage laufen weiter, mehr dazu unter Lagergeld, Demurrage und Detention.
| Schritt | Wer handelt | Was passiert |
|---|---|---|
| 1. Vorabmeldung (ENS) in ICS2 | Reederei, bei eigenem Hauskonnossement auch der Spediteur | Sicherheitsdaten zur Sendung gehen an den Zoll. Bei Containern im Langstreckenverkehr spätestens 24 Stunden vor dem Verladen im Abgangshafen. |
| 2. Gestellung und Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung | Wer die Ware in die EU gebracht hat oder in dessen Auftrag handelt | Die Ware wird bei Ankunft dem Zoll gestellt. In Deutschland läuft die Anmeldung über ATLAS-SumA, verbunden mit der Gestellungsmitteilung. Ab jetzt ist der Container in vorübergehender Verwahrung, höchstens 90 Tage. |
| 3. Zollanmeldung zum freien Verkehr | Sie als Anmelder oder Ihr Zollvertreter | Elektronisch im IT-Verfahren ATLAS-Einfuhr. Mit der Annahme der Anmeldung entsteht die Zollschuld. |
| 4. Prüfung und Beschau | Zoll, Transport zur Beschau durch den Anmelder | Der Zoll kann Unterlagen prüfen, die Ware beschauen oder Proben nehmen. Die Kosten dafür trägt der Anmelder. |
| 5. Überlassung (Freigabe) | Zoll | Die Ware wird überlassen, sobald die Angaben geprüft oder ohne Prüfung angenommen sind. |
Rechtsgrundlagen: Art. 127, 139, 144, 145, 149, 77, 188, 189 und 194 Unionszollkodex (UZK).
ICS2: Die Daten müssen vor der Abfahrt stimmen.
ICS2 ist das Vorab-Sicherheitssystem der EU. Im Seeverkehr mussten Reedereien bis zum 4. Dezember 2024 umstellen, Spediteure mit eigenen Meldungen (House-Filer) bis zum 1. April 2025. Die Anmeldung gibt grundsätzlich der Beförderer ab. Sorgen Sie dafür, dass Lieferant und Spediteur vor der Verladung vollständige Warendaten haben.
ATLAS im Jahr 2026
Die Zollanmeldung läuft in Deutschland elektronisch über ATLAS. Seit dem 28. Februar 2026 ist das ATLAS-Release 10.2.2 in Betrieb. Es ergänzt die Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr (CCI), mit der Unternehmen an ihrem Sitz anmelden können, auch wenn die Ware in einem anderen EU-Staat ankommt. Das braucht eine Bewilligung und den Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Art. 179 UZK).
Ohne eigene ATLAS-Software beauftragen Sie einen Zollvertreter oder nutzen die Internetzollanmeldung des Zolls. Der Vertreter handelt direkt in Ihrem Namen oder indirekt im eigenen Namen für Ihre Rechnung und muss in der EU ansässig sein (Art. 18 UZK). Bei indirekter Vertretung schulden Sie und der Vertreter den Zoll gemeinsam (Art. 77 Abs. 3 UZK).
Quellen: EU-Kommission, ICS2 im Seeverkehr (03.06.2024) · Zoll: Fristen der summarischen Eingangsanmeldung · Zoll: Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung · Zoll: Pressemitteilung Zentrale Zollabwicklung (30.03.2026) · Zoll: Internetzollanmeldungen · Unionszollkodex, VO (EU) Nr. 952/2013 · alle abgerufen am 27.09.2026
Ohne EORI-Nummer keine Zollanmeldung.
Wer in der EU Zollformalitäten erledigt, braucht eine EORI-Nummer. Unternehmen mit Sitz in der EU registrieren sich bei der Zollbehörde ihres Landes (Art. 9 UZK). In Deutschland ist die Generalzolldirektion zuständig, und die Beantragung ist kostenfrei. Bis zum 30. September 2026 geht das noch mit dem Formular 0870, ab dem 1. Oktober 2026 nur noch über das Zoll-Portal.
Anmelder ist auch, in wessen Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird (Art. 5 Nr. 15 UZK), und der Anmelder ist Zollschuldner. Geben Sie Ihre EORI-Nummer deshalb nur an Dienstleister, die tatsächlich für Sie anmelden. Warum das bei Lieferungen „verzollt und versteuert“ zählt, erklärt der Ratgeber DDP aus China.
Zollwert: Warenpreis plus Fracht bis zum ersten EU-Hafen.
Grundlage ist der Transaktionswert, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis (Art. 70 UZK). Hinzugerechnet werden unter anderem Beförderungs- und Versicherungskosten sowie Lade- und Behandlungskosten bis zum Ort des Verbringens in die EU (Art. 71 Abs. 1 Buchst. e UZK). Bei Seefracht ist das laut Zoll der Hafen, in dem die Ware zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft. Beförderungskosten nach dem Eingang in die EU gehören nicht in den Zollwert (Art. 72 Buchst. a UZK).
Praktisch liegt der Zollwert bei Seefracht damit nahe an einem CIF-Wert bis zum ersten EU-Hafen. Haben Sie FOB gekauft, kommen Seefracht und Versicherung dazu. Bei CIF Hamburg sind beide bis Hamburg bereits Teil des Kaufpreises. Zahlen Sie Kosten bis zum EU-Hafen zusätzlich an Dritte, etwa eine eigene Transportversicherung, werden sie hinzugerechnet.
Den Zollsatz bestimmt die Zolltarifnummer Ihrer Ware. Sie finden ihn im Elektronischen Zolltarif des Zolls oder in der EU-Datenbank TARIC.
Quellen: Zoll: Ort des Verbringens · Zoll: Beförderungs- und Versicherungskosten · abgerufen am 27.09.2026
Einfuhrumsatzsteuer: 19 oder 7 Prozent auf Zollwert, Zoll und Nebenkosten.
Die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) bemisst sich nach dem Zollwert (§ 11 Abs. 1 UStG). Dazu kommen der Zoll, etwaige Verbrauchsteuern sowie die Kosten für Beförderung und andere Leistungen bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Steht bei der Einfuhr schon ein weiterer Bestimmungsort fest, etwa Ihr Lager, zählen auch diese Kosten dazu (§ 11 Abs. 3 UStG). Der Steuersatz beträgt 19 Prozent, für Waren aus Anlage 2 zum UStG 7 Prozent (§ 12 UStG).
EUSt = (Zollwert + Zoll + Verbrauchsteuern + Kosten bis zum Bestimmungsort in der EU) × 19 % oder 7 %
| Position (Beispiel, fiktive Werte) | Betrag |
|---|---|
| Warenpreis FOB Shanghai | 40.000,00 € |
| + Seefracht bis Hamburg | 2.400,00 € |
| + Transportversicherung | 100,00 € |
| = Zollwert | 42.500,00 € |
| + Zoll, angenommener Satz 4 % auf den Zollwert | 1.700,00 € |
| + Hafenkosten und Nachlauf ab Hamburg bis zum Lager (steht bei der Einfuhr fest) | 800,00 € |
| = Bemessungsgrundlage EUSt | 45.000,00 € |
| EUSt 19 % | 8.550,00 € |
Rechenbeispiel mit fiktiven Werten, Hamburg als erster EU-Hafen angenommen. Zollsatz und Kosten hängen von Ihrer Ware und Sendung ab.
Quellen: § 11 UStG · § 12 UStG · Zoll: Bemessungsgrundlage der EUSt · abgerufen am 27.09.2026
Was die Abfertigung kostet und wer abrechnet.
Halten Sie die Abgaben (Zoll und EUSt) getrennt von den Abfertigungskosten: den Gebühren des Zolls und den Entgelten von Terminal und Dienstleistern.
Gebühren des Zolls
Das Verwaltungshandeln des Zolls ist grundsätzlich kostenfrei. Gebühren entstehen etwa, wenn Sie eine Abfertigung außerhalb des Amtsplatzes oder außerhalb der Öffnungszeiten beantragen. Die Stundengebühr beträgt dann 68 Euro je beteiligter Beamtin oder beteiligtem Beamten, abgerechnet je angefangene Viertelstunde. Außerhalb des Amtsplatzes kommt eine Grundgebühr in Höhe einer Stundengebühr hinzu, die das Hauptzollamt an örtliche Verhältnisse anpassen kann (§§ 2 bis 4 ZollKostV).
Entgelte des Terminals bei einer Beschau in Hamburg und Bremerhaven
| Leistung | Terminal | Entgelt laut Tarif 2026 |
|---|---|---|
| Beschau am Terminal, bis 30 Minuten | HHLA CTA, CTB, CTT | 111,00 € je Container, dazu 2 Zwischenbewegungen je 144,70 €, Service-Pauschale 42,20 € und Siegel 5,80 € |
| Umfuhr zur Containerprüfanlage (CPA) des Zolls | HHLA | 359,00 € je Container, dazu Verwahrerwechsel 116,85 € |
| Umfuhr zur CPA | EUROGATE Hamburg | 647,00 € je Container |
| Aus- und Wiederanlieferung zur Beschau | EUROGATE Bremerhaven | 2 Containerbewegungen je 152,00 € |
| Mobile Röntgenanlage am Terminal | EUROGATE Bremerhaven | 248,00 € je Container |
Auszug für ISO-Standardcontainer. HHLA-Kaitarif gültig ab 01.01.2026, EUROGATE Preis- und Konditionsverzeichnis gültig ab 01.03.2026 (Nettobeträge). Die CPA ist die Röntgenanlage des Zolls Hamburg in Waltershof.
Eine Beschau am Terminal kostet bei der HHLA nach diesem Tarif also mindestens 448,40 € je Container, bevor zusätzliche Aufsicht oder weitere Leistungen dazukommen. Diese Kosten trägt der Anmelder (Art. 189 Abs. 1 UZK).
Entgelte von Spediteur oder Zollagent
Für die Leistungen eines Zollvertreters veröffentlicht der Zoll keine Preise, die Entgelte vereinbaren Sie mit dem Dienstleister. Prüfen Sie im Angebot, welche dieser Positionen enthalten sind:
- Zollanmeldung je Anmeldung und Aufschlag je weiterer Warenposition
- Vorlage von Zoll und EUSt über das Aufschubkonto des Dienstleisters, gegebenenfalls mit Provision
- Versandanmeldung (T1), wenn der Container unverzollt ins Binnenland läuft
- Begleitung einer Beschau und weiterberechnete Terminalentgelte
- Einreihung neuer Artikel, Prüfung von Ursprungsnachweisen
- Korrekturen und Rückfragen des Zolls
Quellen: Zoll: Zollkosten, Grundlagen · Zollkostenverordnung · HHLA Kaitarif ab 01.01.2026 (PDF) · EUROGATE Preis- und Konditionsverzeichnis ab 01.03.2026 (PDF) · Hafen Hamburg: 20 Jahre Containerprüfanlage · abgerufen am 27.09.2026
Weist ein Seefrachtangebot die Abfertigung als eigene Position aus, lässt es sich leichter vergleichen. Welche Positionen sonst dazugehören, zeigen Seefracht Kosten und Seefracht-Angebot prüfen, für Importe aus Asien auch Seefracht China Deutschland.
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Aufschub und Vorsteuerabzug: wann die EUSt Ihr Konto belastet.
Mit einem laufenden Zahlungsaufschub nach Art. 110 Buchst. b UZK zahlen Sie gesammelt: Zölle spätestens am 16. Tag des Folgemonats, die EUSt am 26. des zweiten Folgemonats (§ 21 Abs. 3a UStG). Ein eigenes Aufschubkonto beantragen Sie mit Formular 0580. Voraussetzung sind mindestens zwei Überlassungen im Monat oder 25 im Jahr und eine Sicherheit. Für voll als Vorsteuer abziehbare EUSt geht der Aufschub ohne Sicherheit (§ 21 Abs. 3 UStG). Alternativ nutzt Ihr Spediteur mit Vollmacht sein Aufschubkonto.
Als Vorsteuer abziehen können Sie die entstandene EUSt für Waren, die für Ihr Unternehmen eingeführt wurden (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Selbst bezahlt haben müssen Sie sie nicht. Ist Ihr Spediteur Schuldner, brauchen Sie aber den zollamtlichen Beleg. Entscheidend ist, wer bei der Überlassung die Verfügungsmacht hat. Die Lieferklausel spielt dafür laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass keine Rolle.
Dieser Ratgeber erklärt Abläufe und Rechtsgrundlagen allgemein, Stand September 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an Ihren Zollvertreter, Ihre Steuerberatung oder die zentrale Auskunft des Zolls.
Quellen: Zoll: Zahlungsaufschub · § 21 UStG · § 15 UStG · BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 15.8 (Stand 02.06.2026) · abgerufen am 27.09.2026
Häufige Fragen
Was kostet die Zollabfertigung eines Containers?
Der Zoll selbst erhebt für die Abfertigung am Amtsplatz während der Öffnungszeiten grundsätzlich keine Gebühren. Kosten entstehen durch Ihren Zollvertreter, dessen Preise frei vereinbart werden, und bei einer Beschau durch das Terminal. Bei der HHLA in Hamburg sind das laut Kaitarif 2026 mindestens 448,40 € je Container. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer kommen als Abgaben hinzu.
Brauche ich für den Import eine eigene EORI-Nummer?
Ja, wenn Sie Zollformalitäten erledigen oder in Ihrem Namen angemeldet wird. Die Beantragung beim Zoll ist kostenfrei und läuft ab dem 1. Oktober 2026 nur noch über das Zoll-Portal.
Bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurück?
Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen können Sie die entstandene EUSt als Vorsteuer abziehen, wenn die Ware für Ihr Unternehmen eingeführt wurde und Sie bei der Überlassung die Verfügungsmacht hatten. Den Nachweis führen Sie mit dem zollamtlichen Beleg.
Wie lange darf ein Container unverzollt im Hafen stehen?
Waren in vorübergehender Verwahrung müssen innerhalb von 90 Tagen in ein Zollverfahren überführt oder wieder ausgeführt werden (Art. 149 UZK). Wirtschaftlich wird es viel früher teuer: Die Terminaltarife in Hamburg und Bremerhaven sehen für Importcontainer nur drei freie Kalendertage vor.
Wer zahlt den Zoll bei FOB oder CIF?
Bei allen Incoterms-Regeln außer DDP übernimmt laut ICC der Käufer die Einfuhrabfertigung und den Zoll. Bei DDP liegt beides beim Verkäufer, mit steuerlichen Folgen für Sie als Käufer.
Quelle zur letzten Frage: ICC Guidance Note „Using the Incoterms 2020 Rules to Manage Tariff Risk“ (April 2025, PDF)