Was DDP nach Incoterms 2020 regelt.
DDP (Delivered Duty Paid) ist nach der Internationalen Handelskammer ICC die einzige Incoterms-Regel, bei der der Verkäufer Zölle, Steuern und Einfuhrformalitäten im Bestimmungsland übernimmt. Bei allen anderen Regeln liegt die Einfuhr beim Käufer.
| Regel | Ausfuhrabfertigung | Einfuhrabfertigung | Zoll zahlt |
|---|---|---|---|
| EXW | Käufer | Käufer | Käufer |
| FCA | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| FOB | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| CIF | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| DAP | Verkäufer | Käufer | Käufer |
| DDP | Verkäufer | Verkäufer | Verkäufer |
Auszug aus der ICC Guidance Note zu Incoterms 2020 und Zollrisiken, April 2025.
Die ICC betont, dass Incoterms keine Zollsätze und Zollverfahren beeinflussen. Sie verteilen Aufgaben, Kosten und Risiken zwischen Käufer und Verkäufer. Wer gegenüber Zoll und Finanzamt Pflichten hat, ergibt sich aus Zoll- und Steuerrecht. Kann oder darf der Verkäufer die Einfuhr nicht abwickeln, hält die ICC Academy DAP für die passendere Regel. Die Risiken von DDP aus China liegen deshalb nicht in der Klausel selbst, sondern in der Abwicklung.
Quellen: ICC Guidance Note, April 2025 (PDF) · ICC Academy: DAP oder DDP (25.02.2025)
Wer meldet an, wer schuldet den Zoll?
Der Anmelder muss grundsätzlich in der EU ansässig sein (Art. 170 Abs. 2 UZK). Ein chinesischer Lieferant braucht deshalb einen Vertreter in der EU. Die Kanzlei Dr. Schmitz beschreibt, dass die beteiligten Speditionen dabei oft als indirekte Vertreter auftreten, also im eigenen Namen für Rechnung des Lieferanten.
Für Sie entscheidend ist, in wessen Namen angemeldet wird. Zollschuldner ist der Anmelder, bei indirekter Vertretung zusätzlich die Person, für deren Rechnung angemeldet wird (Art. 77 Abs. 3 UZK). Anmelder ist auch, in wessen Namen die Anmeldung abgegeben wird (Art. 5 Nr. 15 UZK). Steht Ihr Unternehmen mit Ihrer EORI-Nummer als Anmelder in der Zollanmeldung, schulden Sie den Zoll also selbst, obwohl der Kaufvertrag DDP vorsieht. Mehrere Zollschuldner haften gesamtschuldnerisch (Art. 84 UZK).
Quellen: Unionszollkodex, VO (EU) Nr. 952/2013 · Kanzlei Dr. Schmitz: Achtung bei DDP-Lieferungen aus China (29.10.2025)
Einfuhrumsatzsteuer: Wer sie abziehen darf.
Die entstandene Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) darf der Unternehmer als Vorsteuer abziehen, für dessen Unternehmen die Ware eingeführt wurde (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Laut Umsatzsteuer-Anwendungserlass des BMF ist das, wer bei der Überlassung zum freien Verkehr die Verfügungsmacht hat. Die Incoterms sind dafür als zivilrechtliche Vereinbarung unbeachtlich, und es kommt auch nicht darauf an, wer die EUSt bezahlt hat.
Für DDP ist eine Sonderregel wichtig: Ist der Lieferant oder sein Beauftragter Schuldner der EUSt, gilt der Ort der Lieferung als in Deutschland (§ 3 Abs. 8 UStG). Der Lieferant muss seinen Umsatz dann in Deutschland versteuern und sich laut IHK München hier registrieren lassen. Den Abzug der EUSt hat nach dem Anwendungserlass dann der Lieferant, wenn er die Ware zur eigenen Verfügung abfertigen lässt und danach an Sie liefert.
In diesem Fall können Sie die EUSt aus der DDP-Lieferung nicht abziehen. Vorsteuer haben Sie nur, wenn der Lieferant Ihnen eine ordnungsgemäße Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer stellt (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG). Fehlt eine solche Rechnung, bleibt die im Preis enthaltene Steuer für Sie ein Kostenfaktor.
Die Zollanmeldung ist zugleich eine Steuererklärung, darauf weist ein Fachbeitrag im iww-Informationsdienst zu DDP-Lieferungen aus China hin. Fehler dort wirken also auch steuerlich.
Quellen: § 15 UStG · § 3 Abs. 8 UStG · BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 3.13 und 15.8 (Stand 02.06.2026) · IHK München: Umsatzsteuer bei Lieferungen aus Drittstaaten (Januar 2024, PDF) · iww PStR, Bitzer (12.02.2024), frei sichtbarer Teil
Unterbewertung: Das Risiko bleibt in der Lieferkette.
Der Zollwert richtet sich nach dem tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis, zuzüglich Fracht und Versicherung bis zum ersten EU-Hafen (Art. 70 und 71 UZK). Meldet der Dienstleister des Lieferanten einen niedrigeren Wert an, als Sie bezahlt haben, ist die Zollschuld zu niedrig festgesetzt.
Zollschuldner wird dann auch, wer die Angaben für die Anmeldung geliefert hat und wusste oder vernünftigerweise hätte wissen müssen, dass sie falsch waren (Art. 77 Abs. 3 UZK). Der Zoll kann eine Zollschuld noch drei Jahre nach ihrem Entstehen mitteilen, bei strafbaren Handlungen fünf bis zehn Jahre (Art. 103 UZK).
Nach der Erfahrung der Kanzlei Dr. Schmitz gerät bei mangelhafter Abwicklung häufig das einführende deutsche Unternehmen in den Fokus der Behörden, bis hin zu Ermittlungsverfahren. Die Kanzlei hält fest: „Eine ‚strafbefreiende‘ Delegation der Verantwortlichkeit ist oft nicht möglich.“ Prüfen Sie deshalb, welcher Wert angemeldet wurde.
Quellen: Unionszollkodex · Kanzlei Dr. Schmitz (29.10.2025)
Produktsicherheit: Wer in der EU verantwortlich ist.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt die Produktsicherheitsverordnung GPSR (VO (EU) 2023/988) für Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder wahrscheinlich von ihnen benutzt werden. Ein solches Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist. Sein Name und seine Kontaktdaten gehören auf Produkt, Verpackung, Paket oder Begleitunterlage (Art. 16).
Einführer ist, wer in der EU niedergelassen ist und ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt (Art. 3 Nr. 10). Einführer müssen unter anderem vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass das Produkt sicher ist, ihre Kontaktdaten angeben und die technischen Unterlagen zehn Jahre bereithalten (Art. 11). Diese Pflichten folgen aus Ihrer Rolle in der Lieferkette und nicht aus der Lieferklausel. Klären Sie deshalb auch bei DDP, wer für Ihre Ware der verantwortliche Wirtschaftsakteur ist.
Fehlen vorgeschriebene Unterlagen oder Kennzeichnungen, setzen die für Einfuhrkontrollen zuständigen Behörden die Überlassung aus (Art. 26 VO (EU) 2019/1020). Für Industriegüter ohne Verbraucherbezug gelten gegebenenfalls andere Produktvorschriften.
Quellen: VO (EU) 2023/988 (GPSR) · VO (EU) 2019/1020 (Marktüberwachung)
Kostentransparenz: Was im DDP-Preis steckt.
Laut ICC Academy zahlt der Käufer bei DDP einen Preis, der neben Ware und Verpackung auch den gesamten Transport, die Zollformalitäten, Zölle und Steuern abdeckt. Ohne Aufschlüsselung sehen Sie nicht, welcher Anteil auf die Seefracht entfällt. Sie können die Frachtkosten dann weder mit dem Markt vergleichen noch prüfen, ob Zoll und EUSt korrekt berechnet wurden.
Hinzu kommt das Zollrisiko: Bei DDP trägt der Verkäufer auch Änderungen der Zollsätze. Die ICC rät, die Rollen und den Umgang mit Zolländerungen im Vertrag klar festzulegen.
Quellen: ICC Academy (25.02.2025) · ICC Guidance Note (April 2025, PDF)
Die Alternative: FOB oder FCA mit eigener Seefracht.
Bei FOB und FCA übernimmt der Verkäufer die Ausfuhr, Sie die Seefracht und die Einfuhr. Sie melden mit eigener EORI-Nummer an oder beauftragen einen Zollvertreter, kennen den angemeldeten Zollwert und haben den Zollbescheid. Die EUSt können Sie als Vorsteuer abziehen, wenn die Ware für Ihr Unternehmen eingeführt wird und Sie bei der Überlassung verfügungsberechtigt sind. Das entspricht dem ersten Beispiel des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zu § 3 Abs. 8 UStG.
Für Container empfiehlt die ICC Academy FCA, denn FOB ist für reine Hafen-zu-Hafen-Transporte gedacht. Seit Incoterms 2020 können die Parteien bei FCA vereinbaren, dass der Verkäufer ein Bordkonnossement erhält. DAP liegt dazwischen: Der Verkäufer liefert bis zu Ihnen, die Einfuhr erledigen Sie.
Mit eigener Seefracht vergleichen Sie Angebote direkt. Starten Sie mit einem kostenlosen Vergleichsangebot für Ihre Route. Hintergrund zu Route und Laufzeit finden Sie unter Seefracht China Deutschland, zur Abfertigung im Ratgeber Container-Zollabfertigung.
Quellen: ICC Academy: FCA oder FOB (19.11.2024) · ICC: Incoterms 2020 · BMF: UStAE, Abschnitt 3.13
Checkliste vor einer DDP-Bestellung.
- In wessen Namen wird die Zollanmeldung abgegeben, mit welcher EORI-Nummer?
- Wer ist Zollvertreter, und handelt er direkt oder indirekt?
- Welcher Zollwert wird angemeldet, und entspricht er Ihrer Rechnung plus Fracht bis zur EU?
- Erhalten Sie eine Kopie der Zollanmeldung und des Bescheids?
- Ist der Lieferant in Deutschland umsatzsteuerlich registriert und stellt er Rechnungen mit deutscher Umsatzsteuer aus?
- Wer ist verantwortlicher Wirtschaftsakteur in der EU, und stehen seine Daten auf Produkt oder Verpackung?
- Welche Kosten stecken im Preis: Fracht, Zoll, EUSt, Nachlauf?
- Haben Sie ein Vergleichsangebot für FOB oder FCA mit eigener Seefracht eingeholt?
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Häufige Fragen
Ist DDP aus China unzulässig?
Nein. DDP ist eine der elf Incoterms-Regeln der ICC. Die Risiken liegen in der Umsetzung: wer anmeldet, welcher Wert angemeldet wird und wer die Einfuhrumsatzsteuer schuldet.
Kann ich bei DDP die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen?
Ist der Lieferant oder sein Beauftragter Schuldner der EUSt und fertigt der Lieferant die Ware zur eigenen Verfügung ab, steht der Abzug nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass nur ihm zu. Sie können dann nur Umsatzsteuer aus einer ordnungsgemäßen Rechnung des Lieferanten abziehen.
Hafte ich bei DDP für falsche Zollangaben?
Das ist möglich. Wird in Ihrem Namen angemeldet, sind Sie Anmelder und Zollschuldner. Außerdem wird Zollschuldner, wer falsche Angaben geliefert hat und das wusste oder hätte wissen müssen (Art. 77 Abs. 3 UZK).
Was ist der Unterschied zwischen DDP und DAP?
Bei beiden liefert der Verkäufer bis zum vereinbarten Ort. Bei DAP erledigt der Käufer die Einfuhrabfertigung und zahlt den Zoll, bei DDP übernimmt beides der Verkäufer.
Warum FCA statt FOB bei Containern?
FOB ist laut ICC Academy für Transporte von Hafen zu Hafen gedacht, FCA für jede Transportart und für Container. Bei FCA kann seit Incoterms 2020 zusätzlich ein Bordkonnossement vereinbart werden.
Dieser Ratgeber fasst Rechtsgrundlagen und Fachbeiträge allgemein zusammen, Stand September 2026. Für Ihren Einzelfall wenden Sie sich an eine Steuerberatung, eine auf Zollrecht spezialisierte Kanzlei oder Ihre IHK.